Nutzungsbedingungen – EDV-Hosting
EDV-Hosting · Cornelius Eble

Nutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie Annex mit Regelungen zum Anbieterwechsel

Letzte Aktualisierung: 28.05.2026

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") von Cornelius Eble, handelnd unter der Bezeichnung „EDV-Hosting" (nachfolgend „Anbieter"), gelten für sämtliche Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde") mit dem Anbieter über die auf dessen Website dargestellten Leistungen abschließt. Der Einbeziehung eigener Bedingungen des Kunden wird widersprochen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4 Als Unternehmer im Sinne dieser AGB gelten auch Behörden und sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts, sofern sie bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.

2. Leistungen des Anbieters

2.1 Der Anbieter erbringt Leistungen, um Inhalte über das Internet zugänglich zu machen. Hierzu stellt er dem Kunden Systemressourcen auf einem virtuellen Server bereit, auf dem der Kunde Inhalte bis zu einem bestimmten Umfang ablegen kann. Der genaue Umfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters.

2.2 Die Inhalte werden auf dem Server unter einer dem Kunden zugeteilten Internet-Domain zum Abruf bereitgehalten. Die Leistungen des Anbieters bei der Datenübermittlung beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Anbieter betriebenen Übergabepunkt seines eigenen Kommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes hat der Anbieter keinen Einfluss. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem abrufenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet.

2.3 Der Online-Dienst wird unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Eine hundertprozentige Verfügbarkeit ist technisch nicht realisierbar und kann daher nicht zugesichert werden. Der Anbieter bemüht sich jedoch, den Dienst möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsgründe sowie Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (etwa Störungen öffentlicher Kommunikationsnetze oder Stromausfälle) können zu Störungen oder zur vorübergehenden Stilllegung des Dienstes führen.

2.4 Der Anbieter erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 99 %. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf Grundlage der im jeweiligen Kalendermonat des Vertragszeitraums anfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Wartungsarbeiten führt der Anbieter, soweit möglich, in nutzungsarmen Zeiten durch.

2.5 Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden vom Anbieter regelmäßig gesichert; Einzelheiten zu Häufigkeit und Verfahren der Sicherung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe eines Sicherungsmediums, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server.

2.6 Der Anbieter ist berechtigt, die zur Leistungserbringung eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Ergeben sich daraus zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden abgelegten Inhalte, um die Leistungserbringung sicherzustellen, teilt der Anbieter dem Kunden diese rechtzeitig mit. Der Kunde hat dem Anbieter spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt mitzuteilen, ob er seine Inhalte rechtzeitig – das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt – an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird. Verweigert der Kunde die Anpassung oder erklärt er sich innerhalb dieser Frist nicht, kann der Anbieter das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt kündigen.

2.7 Der Anbieter übernimmt ferner die Beschaffung der Internet-Domain(s), unter der bzw. denen die Inhalte des Kunden abrufbar sein sollen. Hierzu benennt der Kunde die gewünschte(n) Domain(s). Eine Gewähr für die Verfügbarkeit der gewünschten Domain(s) oder dafür, dass deren Registrierung keine fremden Rechte (etwa Namens-, Marken- oder Titelrechte) verletzt, übernimmt der Anbieter nicht. Ist eine gewünschte Domain nicht mehr verfügbar, teilt der Anbieter dies unverzüglich mit und unterbreitet bis zu drei Alternativvorschläge, die der ursprünglich gewünschten Domain möglichst nahekommen. Der Kunde entscheidet sich innerhalb einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Frist für einen der Vorschläge; lässt er die Frist fruchtlos verstreichen, darf der Anbieter eine Domain für ihn auswählen. Die Einholung von Rechten an bereits für Dritte registrierten Domains obliegt dem Anbieter nicht. Die Einbindung einer externen, von einem weiteren Anbieter verwalteten Domain ist nicht zulässig. Der Anbieter registriert die Domain auf den Namen und für Rechnung des Kunden. Insbesondere bei der Auswahl des Domainnamens und der Registrierungsstelle sowie bei Verhandlungen über die Konditionen nimmt der Anbieter die Vermögensinteressen des Kunden eigenständig wahr und setzt seine Sachkunde in dessen Dienst ein. Über Stand und Verlauf seiner Tätigkeit gibt er dem Kunden auf Verlangen jederzeit Auskunft und legt Rechenschaft ab. Sämtliche an der Domain erworbenen Rechte sowie die Namensrechte stehen dem Kunden zu.

3. Leistungsänderungen

3.1 Der Anbieter behält sich vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.

3.2 Darüber hinaus behält sich der Anbieter vor, die Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten,

  • soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
  • soweit er damit einem gegen ihn gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
  • soweit die Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen;
  • wenn die Änderung für den Kunden lediglich vorteilhaft ist; oder
  • wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ist und keine wesentlichen Auswirkungen für den Kunden hat.

3.3 Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Leistungen stellen keine Leistungsänderungen im Sinne dieser Ziffer dar. Dies gilt insbesondere für rein grafische Änderungen und die bloße Umstellung der Anordnung von Funktionen.

4. Vertragsschluss

4.1 Die auf der Website beschriebenen Leistungen stellen kein verbindliches Angebot des Anbieters dar, sondern dienen der Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.

4.2 Der Kunde kann sein Angebot über das auf der Website bereitgestellte Online-Bestellformular abgeben. Nach Eingabe seiner persönlichen Daten gibt er durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Angebot für die ausgewählten Leistungen ab. Alternativ kann er das Angebot auch per E-Mail oder postalisch abgeben.

4.3 Der Anbieter kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,

  • indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei deren Zugang beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem er den Kunden nach Abgabe der Bestellung zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere dieser Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem die erste eintritt. Die Annahmefrist beginnt am Tag nach Absendung des Angebots durch den Kunden und endet mit Ablauf des fünften darauffolgenden Tages. Nimmt der Anbieter das Angebot nicht innerhalb dieser Frist an, gilt dies als Ablehnung; der Kunde ist dann nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden.

4.4 Bei Auswahl einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22–24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg (nachfolgend „PayPal"). Es gelten die PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter paypal.com/de/legalhub/paypal/useragreement-full, oder – falls der Kunde über kein PayPal-Konto verfügt – die Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto. Zahlt der Kunde über eine im Bestellvorgang auswählbare PayPal-Zahlungsart, erklärt der Anbieter die Annahme des Angebots bereits in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde den den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt.

4.5 Bei Angebotsabgabe über das Online-Bestellformular wird der Vertragstext nach Vertragsschluss vom Anbieter gespeichert und dem Kunden in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung erfolgt nicht. Hat der Kunde vor Absendung der Bestellung ein Nutzerkonto eingerichtet, werden die Bestelldaten auf der Website archiviert und können über das passwortgeschützte Nutzerkonto kostenlos abgerufen werden.

4.6 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung kann der Kunde Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Hilfsmittel hierfür ist die Vergrößerungsfunktion des Browsers. Seine Eingaben kann der Kunde während des elektronischen Bestellprozesses über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den abschließenden Button anklickt.

4.7 Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.

4.8 Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme erfolgen in der Regel per E-Mail und automatisiert. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist und unter ihr die vom Anbieter versandten E-Mails empfangen werden können. Beim Einsatz von Spam-Filtern hat der Kunde sicherzustellen, dass alle vom Anbieter oder von beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

5. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Anbieters.

6. Pflichten des Kunden

6.1 Die vom Kunden auf dem Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, diese Inhalte bei Abrufen über das Internet zugänglich zu machen – insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln – sowie sie zum Zweck der Datensicherung zu vervielfältigen. Ob die Nutzung personenbezogener Daten datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt, prüft der Kunde in eigener Verantwortung.

6.2 Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch vom Kunden abgelegte Inhalte geltend machen. Er übernimmt dabei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in angemessener Höhe. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Im Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Prüfung der Ansprüche und zur Verteidigung erforderlich sind.

6.3 Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.

6.4 Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z. B. Virenschutzprogramme) einzusetzen.

6.5 Der Kunde verpflichtet sich, auf dem bereitgestellten Speicherplatz keine Inhalte abzulegen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder Dritte in ihren Rechten verletzen. Er trägt ferner dafür Sorge, dass von ihm installierte Programme, Skripte oder Ähnliches weder den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Anbieters noch die Sicherheit und Integrität anderer auf dessen Servern abgelegter Daten gefährden.

6.6 Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, Skripte oder Ähnliches den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Anbieters oder die Sicherheit und Integrität anderer Daten, kann der Anbieter diese deaktivieren oder deinstallieren. Erfordert die Beseitigung der Gefährdung es, ist der Anbieter auch berechtigt, die Anbindung der abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. Über solche Maßnahmen informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich.

6.7 Für den Zugriff auf den Speicherplatz erhält der Kunde eine Benutzerkennung und ein änderbares Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort in regelmäßigen Abständen zu ändern, und darf es nur an Personen weitergeben, die von ihm zum Zugriff berechtigt wurden.

7. Moderation und Beschränkung von Inhalten

7.1 Der Anbieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die vom Kunden eingestellten Inhalte proaktiv auf ihre Rechtmäßigkeit, ihre Vereinbarkeit mit Rechten Dritter oder mit diesen AGB zu überprüfen. Er behält sich jedoch vor, im Einzelfall aus eigener Veranlassung Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen und bei festgestellten Verstößen die nachfolgenden Maßnahmen zu ergreifen.

7.2 Kunden und betroffene Dritte können dem Anbieter mutmaßlich rechtswidrige Inhalte über die im Impressum genannten Kontaktinformationen (z. B. per E-Mail) melden. Dem Anbieter steht es frei, den Inhalt einer Meldung an den Kunden weiterzuleiten, der den gemeldeten Inhalt eingestellt hat. Die Identität der meldenden Person wird gegenüber dem Kunden nur offengelegt, wenn dies unbedingt notwendig ist.

7.3 Bei Meldungen sowie bei Überprüfungen auf Eigeninitiative des Anbieters erfolgt grundsätzlich eine menschliche Inhaltskontrolle. Im Einzelfall können ergänzend automatisierte technische Prüfverfahren herangezogen werden.

7.4 Reichen Kunden häufig offensichtlich unbegründete Meldungen oder Beschwerden ein, setzt der Anbieter deren Bearbeitung nach vorheriger Warnung für einen angemessenen Zeitraum aus.

7.5 Wird die Rechtswidrigkeit eines vom Kunden veröffentlichten Inhalts festgestellt, ist der Anbieter berechtigt, auch ohne vorherige Ankündigung nach billigem Ermessen eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu ergreifen:

  • Verwarnung des veröffentlichenden Kunden;
  • vorübergehende Sperrung oder dauerhafte Löschung des betroffenen Inhalts;
  • vorübergehende oder dauerhafte Aussetzung der vertraglich übernommenen Pflichten;
  • Kündigung der Vertragsbeziehung (ordentlich oder außerordentlich aus wichtigem Grund).

7.6 Bei der Wahl der Maßnahme berücksichtigt der Anbieter den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und wägt die Interessen des betroffenen Kunden gegen sein eigenes Interesse an einer ungehinderten, störungsfreien und integren Fortführung seiner Geschäftstätigkeit ab. Berücksichtigt werden insbesondere:

  • der Aussage- und Bedeutungsgehalt des konkreten Inhalts sowie dessen Verletzungs- bzw. Gefährdungspotenzial;
  • die Häufigkeit, mit der der Kunde unzulässige Inhalte veröffentlicht;
  • das Verhältnis der Veröffentlichung unzulässiger Inhalte zur übrigen Leistungsinanspruchnahme des Kunden;
  • soweit erkennbar, die mit der Veröffentlichung verfolgten Absichten des Kunden;
  • soweit erkennbar, das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens des veröffentlichenden Kunden.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen

8.1 Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

8.2 Die Zahlungsmöglichkeiten und -modalitäten werden dem Kunden auf der Website mitgeteilt.

8.3 Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.

9. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung

9.1 Der Vertrag wird unbefristet geschlossen. Der Kunde kann ihn jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, der Anbieter mit einer Frist von 14 Tagen.

9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

9.3 Kündigungen können schriftlich, in Textform (z. B. per E-Mail) oder elektronisch über die auf der Website vorgehaltene Kündigungsvorrichtung (Kündigungsbutton) erklärt werden.

10. Anbieterwechsel

Wünscht der Kunde den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder zu einer IKT-Infrastruktur in seinen eigenen Räumlichkeiten, gelten hierfür die Regelungen im Annex zum Anbieterwechsel, der diesen AGB als Anhang beigefügt ist.

11. Mängelhaftung

Handelt der Kunde als Verbraucher, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Handelt er als Unternehmer, gelten diese Vorschriften unter Berücksichtigung der nachfolgenden Einschränkungen.

11.1 Der Kunde hat dem Anbieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.

11.2 Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung ist ausgeschlossen.

11.3 Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.

11.4 Eine Kündigung des Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, nachdem dem Anbieter ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Ein Fehlschlagen ist erst anzunehmen, wenn die Beseitigung unmöglich ist, vom Anbieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel an den Erfolgsaussichten bestehen oder wenn sie aus anderen Gründen für den Kunden unzumutbar ist.

12. Haftung

12.1 Der Anbieter haftet aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

12.2 Der Anbieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist;
  • aufgrund zwingender Haftung, etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

12.3 Verletzt der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht nach vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

12.4 Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

12.5 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

13. Änderung der AGB

13.1 Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, sofern der Kunde der Änderung zustimmt.

13.2 Darüber hinaus behält sich der Anbieter vor, diese AGB auch ohne Zustimmung des Kunden zu ändern,

  • soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
  • soweit er damit einem gegen ihn gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
  • soweit er zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, das bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;
  • wenn die Änderung für den Kunden lediglich vorteilhaft ist; oder
  • wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Kunden.

13.3 Über wesentliche Änderungen dieser AGB informiert der Anbieter den Kunden rechtzeitig und in geeigneter Form. Wesentlich sind Änderungen, die das Vertragsverhältnis erheblich zum Nachteil des Kunden verschieben würden oder dem Abschluss eines völlig neuen Vertrags gleichkämen – etwa Regelungen über Art und Umfang des Dienstes oder über Vertragslaufzeit und Kündigungsmodalitäten.

13.4 Das Kündigungsrecht des Kunden bleibt hiervon unberührt.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz entzogen wird, den ihm die zwingenden Bestimmungen des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaates gewähren.

15. Alternative Streitbeilegung

Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

B. Annex: Regelungen zum Anbieterwechsel

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für den Fall, dass der Kunde zu einem anderen Anbieter oder zu einer IKT-Infrastruktur in seinen eigenen Räumlichkeiten wechseln möchte.

2. Begriffsbestimmungen

2.1 Datenverarbeitungsdienst im Sinne dieser AGB ist eine digitale Dienstleistung, die dem Kunden bereitgestellt wird und einen flächendeckenden, auf Abruf verfügbaren Netzzugang zu einem gemeinsam genutzten Pool konfigurierbarer, skalierbarer und elastischer Rechenressourcen zentralisierter, verteilter oder hochgradig verteilter Art ermöglicht, die mit minimalem Verwaltungsaufwand oder minimaler Interaktion des Anbieters rasch bereitgestellt und freigegeben werden können.

2.2 Digitale Vermögenswerte im Sinne dieser AGB sind Elemente in digitaler Form – einschließlich Anwendungen –, für die der Kunde ein Nutzungsrecht hat, unabhängig von der vertraglichen Beziehung zu dem Datenverarbeitungsdienst, den er wechseln möchte.

2.3 IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten im Sinne dieser AGB sind IKT-Infrastruktur und Rechenressourcen, die im Eigentum des Kunden stehen oder von ihm gemietet bzw. geleast werden, sich in seinem Rechenzentrum befinden und von ihm oder einem Dritten betrieben werden.

2.4 Wechsel im Sinne dieser AGB ist ein Prozess, an dem der Anbieter, der Kunde und gegebenenfalls ein übernehmender Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten beteiligt sind und bei dem der Kunde von der Nutzung des Datenverarbeitungsdienstes des Anbieters zur Nutzung eines anderen Dienstes derselben Dienstart eines anderen Anbieters oder zu einer IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten wechselt – auch durch Extraktion, Umwandlung und Hochladen der Daten.

2.5 Exportierbare Daten im Sinne dieser AGB sind Eingabe- und Ausgabedaten einschließlich Metadaten, die unmittelbar oder mittelbar durch die Nutzung des Datenverarbeitungsdienstes durch den Kunden oder gemeinsam generiert werden. Ausgenommen sind Vermögenswerte oder Daten des Anbieters oder Dritter, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder ein Geschäftsgeheimnis darstellen.

3. Vorvertragliche Informationen

3.1 Vor der Bestellung der Datenverarbeitungsdienste stellt der Anbieter dem Kunden klare Informationen zu folgenden Punkten zur Verfügung:

  • seine Standardvergütung sowie gegebenenfalls Strafen für eine vorzeitige Kündigung;
  • die Wechselgebühren;
  • sofern relevant: Dienste, die einen hochkomplexen oder kostspieligen Wechsel erfordern oder bei denen ein Wechsel ohne erhebliche Beeinträchtigung der Daten, digitalen Assets oder der Dienstarchitektur nicht möglich ist;
  • sofern zutreffend: spezifische Dienste, für die die Verpflichtungen zur Umstellung und Kündigung nicht gelten;
  • eine vollständige Auflistung der Kategorien von Daten und digitalen Vermögenswerten, die übertragen werden können, einschließlich mindestens aller exportierbaren Daten;
  • eine vollständige Auflistung der Datenkategorien, die für das interne Funktionieren des Datenverarbeitungsdienstes spezifisch und von der Exportverpflichtung ausgenommen sind, wenn die Gefahr einer Verletzung der Geschäftsgeheimnisse des Anbieters besteht;
  • klare Informationen über bekannte Risiken für die Kontinuität der Bereitstellung der Funktionen oder Dienste des Anbieters.

3.2 Das Online-Register des Anbieters mit Datenstrukturen und -formaten, relevanten Standards und offenen Interoperabilitätsspezifikationen für Daten ist auf der Website des Anbieters verfügbar.

4. Wechsel- und Ausstiegsplan

4.1 Die Parteien vereinbaren einen Wechsel- und Ausstiegsplan (nachfolgend „Plan"), der insbesondere Folgendes enthält:

  • Einzelheiten zur Wechsel- und Ausstiegshilfe, einschließlich der Portierungsmethoden und -formate sowie der für den Wechselprozess erforderlichen Schritte;
  • die vom Kunden bzw. vom Anbieter benannten Ansprechpartner zur Durchführung des Plans;
  • eine Schätzung der Zeit, die für Export und Übertragung der Daten und digitalen Vermögenswerte aus der Umgebung des ursprünglichen Anbieters benötigt wird;
  • Einschränkungen und technische Beschränkungen, einschließlich solcher, die sich aus der Speicherung von Daten außerhalb der EU ergeben;
  • eine Beschreibung der vom Anbieter vorgeschlagenen Abfolge der Vorgänge;
  • eine Beschreibung der vom Anbieter vorgeschlagenen Testmethode, falls Tests durchgeführt werden.

4.2 Auf Wunsch des Kunden stellt der Anbieter dem vom Kunden benannten Personal (oder anderen vom Kunden autorisierten Dritten) Informationen zur Erläuterung der relevanten Verfahren zur Verfügung.

4.3 Auf Wunsch des Kunden organisiert der Anbieter entweder einen Test oder unterstützt den Kunden bei dessen Tests, um zu überprüfen, ob der Plan in der Praxis für exportierbare Daten und digitale Assets funktioniert. Treten dabei Probleme auf, analysieren die Parteien die Ursachen nach Treu und Glauben und wirken auf Lösungen hin.

4.4 Anbieter und Kunde verpflichten sich, den Plan bei Bedarf zu aktualisieren und zumindest auf Wunsch des Kunden zu prüfen, ob Änderungen erforderlich sind.

5. Einleitung des Wechselprozesses

5.1 Der Kunde muss dem Anbieter unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten eine Wechselmitteilung zukommen lassen, aus der hervorgeht, dass er den Wechsel einleitet. Möchte der Kunde nur bestimmte Dienste, Daten oder digitale Vermögenswerte übertragen, ist dies in der Mitteilung anzugeben.

5.2 In der Wechselmitteilung hat der Kunde mitzuteilen, ob er beabsichtigt,

  • zu einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten zu wechseln – in diesem Fall sind die erforderlichen Angaben zum Zielanbieter zu machen;
  • zu einer lokalen IKT-Infrastruktur des Kunden zu wechseln; oder
  • nicht zu wechseln, sondern lediglich seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte zu löschen.

5.3 Der Anbieter bestätigt dem Kunden den Erhalt der Wechselmitteilung spätestens innerhalb von drei Werktagen auf demselben Kommunikationsweg, den der Kunde verwendet hat.

6. Übergangsfrist

6.1 Die Übergangsfrist beträgt 30 Kalendertage und beginnt mit Ablauf der Kündigungsfrist zur Einleitung des Wechselprozesses.

6.2 Kann der Anbieter die vereinbarte Übergangsfrist aus technischen Gründen nicht einhalten, verpflichtet er sich,

  • den Kunden innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der Kündigung schriftlich oder in Textform zu benachrichtigen;
  • eine alternative Übergangsfrist anzugeben, die sieben Monate ab dem Datum der Kündigungsmitteilung des Kunden nicht überschreiten darf; und
  • eine angemessene Begründung für die technische Unmöglichkeit anzugeben.

Der Kunde hat den Erhalt dieser Verlängerungsmitteilung innerhalb von drei Werktagen schriftlich oder in Textform zu bestätigen.

6.3 Der Kunde kann die Übergangsfrist einmalig um einen Zeitraum verlängern, den er für seine Zwecke als angemessen erachtet, höchstens jedoch um drei Monate. Bei komplexen Migrationen können die Parteien einvernehmlich eine längere Frist von höchstens zwölf Monaten vereinbaren. Der Kunde muss den Anbieter bis zum Ende der ursprünglichen Übergangsfrist schriftlich oder in Textform über seine Absicht informieren und die alternative Übergangsfrist angeben. Der Anbieter bestätigt den Erhalt einer solchen Verlängerungsmitteilung innerhalb von drei Werktagen schriftlich oder in Textform.

7. Pflichten des Anbieters während des Wechselprozesses

Der Anbieter verpflichtet sich, den Kunden und von ihm beauftragte Dritte ab Beginn und während der gesamten Dauer des Wechselprozesses angemessen zu unterstützen, damit der Kunde innerhalb der vereinbarten Übergangsfrist wechseln kann. Hierzu muss der Anbieter insbesondere

  • Fähigkeiten, angemessene Informationen (einschließlich der für den Wechsel erforderlichen Unterlagen) und technische Unterstützung zur Verfügung stellen. Werden Probleme festgestellt, analysieren Anbieter und Kunde die Ursachen nach Treu und Glauben und wirken auf Lösungen hin;
  • mit der gebotenen Sorgfalt vorgehen, um die Geschäftskontinuität aufrechtzuerhalten und die vertragsgemäßen Funktionen oder Dienstleistungen weiterhin zu erbringen;
  • während des gesamten Wechselprozesses ein hohes Sicherheitsniveau aufrechterhalten, insbesondere für die Sicherheit der Daten während ihrer Übertragung.

8. Obliegenheiten des Kunden

8.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um einen effektiven Wechsel zu erreichen. Er trägt die Verantwortung für den Import und die Implementierung der Daten und digitalen Vermögenswerte in seine eigenen Systeme oder in die Systeme des Zielanbieters.

8.2 Der Kunde sowie von ihm beauftragte Dritte – einschließlich des Zielanbieters – verpflichten sich, die geistigen Eigentumsrechte und Geschäftsgeheimnisse an den vom Anbieter im Wechselprozess bereitgestellten Materialien zu achten. Der Kunde verpflichtet sich ferner, Dritten oder dem Zielanbieter nur insoweit Zugang zu diesen Materialien zu gewähren und gegebenenfalls Unterlizenzen für deren Nutzung zu erteilen, als dies für die Durchführung des Wechselprozesses bis zum Ende der vereinbarten Übergangsfrist (einschließlich einer alternativen Übergangsfrist) erforderlich ist; dabei sind die Vertraulichkeitsverpflichtungen sowie die vom Anbieter gewährten Rechte am geistigen Eigentum zu achten.

9. Wiederherstellung und Löschung von Daten

9.1 Der Kunde kann seine Daten während der vereinbarten Frist für den Datenabruf abrufen oder löschen. Diese Frist beträgt 30 Kalendertage und beginnt nach Ablauf der vereinbarten Übergangsfrist. Die Parteien können eine längere Frist vereinbaren, wenn dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen geboten ist.

9.2 Nach Ablauf der vereinbarten Abruffrist und bei erfolgreichem Abschluss des Wechselprozesses verpflichtet sich der Anbieter, alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte zu löschen, die vom Kunden generiert wurden oder in direktem Zusammenhang mit ihm stehen, und dem Kunden die Löschung zu bestätigen. Dies gilt nicht für exportierbare Daten, die der Anbieter nach zwingendem EU-Recht oder dem Recht der EU-Mitgliedstaaten aufbewahren muss; in diesem Fall teilt er dem Kunden mit, welche Daten er wie lange und aus welchen Gründen aufbewahrt.

10. Vergütung für den Wechselprozess und Ausstiegsentgelte

Der Anbieter berechnet keine zusätzliche Vergütung für den Wechselprozess.

11. Beendigung des Wechselprozesses

11.1 Sobald der Kunde dem Anbieter den erfolgreichen Abschluss des Wechselprozesses mitteilt, informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich über die Beendigung des Vertrages. Teilt der Kunde den erfolgreichen Wechsel oder dessen Ausbleiben nicht mit, obwohl der Anbieter berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass der Wechsel erfolgreich abgeschlossen wurde, kann der Anbieter vom Kunden eine entsprechende Bestätigung verlangen. Bestätigt der Kunde den erfolgreichen Wechsel nicht innerhalb von 30 Arbeitstagen nach dieser Aufforderung, wird davon ausgegangen, dass der Wechsel nicht erfolgreich war; der Vertrag wird dann nicht gekündigt, sondern zu den bestehenden Bedingungen fortgesetzt.

11.2 Möchte der Kunde nicht wechseln, sondern seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte löschen, informiert der Anbieter ihn am Ende der vereinbarten Kündigungsfrist über die Beendigung des Vertrages.

12. Vertragsbeendigung

12.1 Der Vertrag gilt als zwischen den Parteien beendet, sobald eines der folgenden Ereignisse vollständig eingetreten ist:

  • mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechselprozesses;
  • nach Ablauf der Kündigungsfrist, wenn der Kunde nicht wechseln, sondern seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte bei Beendigung des Dienstes löschen möchte.

12.2 Enthält der Vertrag oder enthalten die AGB des Anbieters Klauseln über die Beendigung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder damit zusammenhängender Fälle, etwa:

  • eine Vertragspartei beantragt einen Zahlungsaufschub oder eine Zahlungseinstellung oder wurde für insolvent erklärt;
  • eine Vertragspartei ist einer wesentlichen oder sonstigen Verpflichtung aus dem Vertrag weiterhin nicht rechtzeitig nachgekommen, was (vertraglich oder gesetzlich) zu einer Beendigung führt oder führen könnte;
  • eine Partei hat von einer Änderung der Eigentumsverhältnisse oder der Verfügungsbefugnis erfahren, die vertraglich oder gesetzlich zu einer Beendigung führt oder führen könnte;
  • die Vereinbarung wird aufgrund eines Verstoßes gegen oder einer Änderung des anwendbaren zwingenden Rechts für nichtig erklärt; oder
  • ähnliche, identische oder andere Situationen, die vertraglich oder gesetzlich zu einer Beendigung führen oder führen könnten,

so werden die Vereinbarung samt der vereinbarten Dienstleistungen und Funktionen nicht beendet und laufen nicht aus, bevor eines der in Ziffer 12.1 genannten Ereignisse eindeutig eingetreten ist. Andere Rechte oder Rechtsmittel, die einer Partei gegen die andere zustehen, bleiben hiervon unberührt. Der Kunde kann mit dem Anbieter Erfolgskriterien sowie Meilensteine für den Wechsel vereinbaren und deren Erreichung während des Prozesses melden. In jedem Fall muss der Kunde den Anbieter über den erfolgreichen Wechsel informieren.

12.3 Kann der Wechselprozess nicht erfolgreich abgeschlossen werden, arbeiten die Parteien nach Treu und Glauben zusammen, um den Prozess zu verbessern, einen erfolgreichen Abschluss zu erreichen, eine rechtzeitige Datenübertragung zu ermöglichen und die Kontinuität der Dienste aufrechtzuerhalten. Dabei unterstützt der Anbieter den Kunden auf dessen Wunsch bei der Ermittlung der Gründe für den erfolglosen Wechsel und teilt ihm mit, wie die festgestellten Hindernisse beseitigt oder umgangen werden können. Der Kunde schaltet nach eigenem Ermessen den Zielanbieter in seinem Namen ein. Unbeschadet anderer nach geltendem Recht verfügbarer Rechtsmittel wird die Vereinbarung nicht gekündigt und erlischt nicht vor dem erfolgreichen Abschluss des Wechselprozesses oder vor einer entsprechenden Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder eines von den Parteien gewählten und vereinbarten Forums. Bei Konflikten oder Unstimmigkeiten zwischen diesen Klauseln und anderen Vereinbarungen über die Vertragsbeendigung haben diese Klauseln Vorrang.

12.4 Der Wechselprozess gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn

  • die vereinbarte Kündigungsfrist abgelaufen ist,
  • die Übergangsfrist nach Ablauf der Kündigungsfrist begonnen hat,
  • die Datenabruffrist nach Ablauf der Übergangsfrist begonnen hat und
  • die Datenlöschung nach Ablauf der Datenabruffrist oder nach Ablauf einer alternativ vereinbarten Frist erfolgreich abgeschlossen wurde.

12.5 Beschließt der Kunde am Ende der Übergangsfrist, nicht alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte am Ende der vereinbarten Datenabruffrist zu löschen, und möchte er sicherstellen, dass sie für eine bestimmte zusätzliche Zeit mit eingeschränkter Funktionalität zur Verfügung stehen, oder haben Kunde und Anbieter vereinbart, den Vertrag ohne Erbringung bestimmter Dienste aufrechtzuerhalten, so kann dies – sofern der Kunde es nicht ausdrücklich anordnet – erst erfolgen, nachdem

  • die vereinbarte Kündigungsfrist abgelaufen ist,
  • die Übergangsfrist abgelaufen ist und
  • ein alternativer Zeitraum für den Datenabruf sowie weitere Bedingungen für den Dienst mit eingeschränkter Funktionalität oder die Aufrechterhaltung des Vertrags zwischen Kunde und Anbieter vereinbart wurden (insbesondere die Erlaubnis für den Anbieter, die Daten nach dem alternativen Abrufzeitraum zu löschen, und/oder die Festlegung der Vergütung für diesen zusätzlichen Zeitraum).

Werden die alternative Datenabruffrist und weitere Bedingungen für diesen Zeitraum vom Anbieter vorgeschlagen, darf der Vertrag nicht beendet werden oder auslaufen, bevor der Kunde nach eigenem Ermessen die Löschung akzeptiert und eindeutig bestätigt hat, dass der Vertrag beendet ist.

12.6 Das Recht der Parteien, ein unbefristetes Vertragsverhältnis durch ordentliche Kündigung zu beenden, bleibt unberührt, sofern der Kündigungsgrund weder in einem Anbieterwechsel noch – aufseiten des Kunden – in einer Absicht zur Datenlöschung liegt.

12.7 Wurde der Vertrag ausdrücklich für eine bestimmte Dauer abgeschlossen und wird das Ablaufdatum erreicht, bevor der Wechselprozess abgeschlossen ist, und hat der Kunde nicht die Löschung seiner exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte beantragt, so

  • beginnt die Übergangsfrist mit dem Ablaufdatum des Vertrages, und der Anbieter leistet angemessene Unterstützung beim Wechsel;
  • gelten die vorstehenden Regelungen zu einem erfolgreichen bzw. nicht erfolgreichen Abschluss des Wechselprozesses entsprechend.

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